Architekt DI Gerhard Macho

- staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker
- allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
- zertifizierter Passivhausplaner

News

24.08.2015

BARRIEREFREIHEIT


Bis 1.1.2016 müssen Unternehmen, soweit zumutbar, Barrieren für Menschen mit Behinderung abbauen. (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz  BGStG)

Dabei stellt sich die Frage, welche Bereiche  barrierefrei sein müssen und wie diese umzusetzen sind. Nicht leicht zu beantworten, den Barrierefreiheit wird nicht vom Gesetz vorgeschrieben, und es gibt eine Vielzahl von Normen und unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern, die etwa bei baulichen Adaptierungen zu beachten sind. (Bauzeitung 15-16 2015)
 
Ein hilfreiches Tool hat die WKÖ gemeinsam mit dem ÖZIV entwickelt. Es dient zur ersten Abschätzung der Maßnahmen.
 

Zur Planung Ihrer erforderlichen Maßnahmen darf ich Ihnen meine Dienstleistungen anbieten.