Architekt DI Gerhard Macho

- staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker
- allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
- zertifizierter Passivhausplaner

News

30.01.2016

SCHWELLWERTE 2016


Schwellenwerte 2016

Um zu wissen, welche Verfahrensart (offen, nicht offen, Direktvergabe etc.) zulässig und welche Bekanntmachung (EU-weit oder regional) verpflichtend ist, ist die Höhe des geschätzten Auftragswertes ausschlaggebend. Dabei ist auf den sachkundig geschätzten Nettoauftragswert im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung abzustellen (in der Regel die Absendung der Bekanntmachung). Bei Planungsleistungen ist das Honorar maßgeblich, bei Bauleistungen die Baukosten gemäß ÖNORM B 1801. Nebenkosten von ZiviltechnikerInnen, wie etwa Fahrtspesen oder Kopierkosten, sind bei der Schwellenwertberechnung bereits einzubeziehen.

Das Splitten von Aufträgen, um damit die maßgeblichen Wertgrenzen zu umgehen, ist unzulässig. So sind etwa die Teilleistungen der HOA grundsätzlich stets zusammenzuzählen. Eine getrennte Vergabe zB der Architekturplanungsleistung und der örtlichen Bauaufsicht kann jedoch grundsätzlich sachlich gerechtfertigt sein.

Schwellenwerte-Verordnung bis Ende 2016 gültig

Die Schwellenwerte-Verordnung wurde am 18.11.2014 für weitere zwei Jahre verlängert. Bund, Länder und Gemeinden dürfen daher bis Ende 2016 weiterhin Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu 100.000 EUR im Wege der Direktvergabe ohne Ausschreibung an Unternehmen vergeben.

Der Schwellenwert für „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ bei Bauaufträgen liegt weiterhin bei 1 Million EUR anstatt bei 300.000 EUR.

 

Aktuelle Schwellenwerte bei Dienstleistungsaufträgen

bis 100.000 EUR: Direktvergabe

bis 209.000 EUR: Unterschwellenbereich

ab 209.000 EUR: Oberschwellenbereich (EU-weite Bekanntmachung erforderlich)

 

Aktuelle Schwellenwerte bei Bauaufträgen

bis 100.000 EUR: Direktvergabe

bis 5.225.000 EUR: Unterschwellenbereich

ab 5.225.000 EUR: Oberschwellenbereich (EU-weite Bekanntmachung erforderlich)

 

Unterscheidung Unter- und Oberschwellenbereich

An die Höhe des Auftragswertes sind maßgebliche Folgen geknüpft. So hat im Oberschwellenbereich zwingenderweise eine EU-weite Bekanntmachung zu erfolgen. Je nach Wertgrenze stehen auch nur gewisse Verfahrensarten zur Verfügung und sind die Fristen im Vergabe- bzw Nachprüfungsverfahren unterschiedlich.