Architekt DI Gerhard Macho

- staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker
- allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
- zertifizierter Passivhausplaner

News

30.06.2017

GEWERBEORDNUNG


Die Novellierung der Gewerbeordnung wurde Ende Juni 2017 beschlossen.

Eine der grundlegenden Neuerungen der Gewerbeordnung ist die Aufhebung aller bisherigen Teilgewerbe, die zu freien Gewerben erklärt wurden. Ausnahmen bilden der Erdbau, das Betonbohren- und schneiden, welche Bestandteil des reglementierten Baumeistergewerbes sind.

Künftig ist das Hinüberarbeiten in andere reglementierte Gewerbe bis zu einem Auftragswert von 15% der beauftragten Leistung zulässig. Im freien Gewerbe ist das Hinüberarbeiten bis 30% des Jahresumsatzes zulässig.