Architekt DI Gerhard Macho

- staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker
- allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
- zertifizierter Passivhausplaner

News

14.12.2016

E-VERGABE


Von einer elektronischen Auftragsvergabe spricht man, wenn ein gesamtes Vergabeverfahren vollelektronisch abgewickelt wird. Dies beginnt bei der Bekanntmachung, geht über in eine elektronische Kommunikation mit allen Verfahrensteilnehmern und endet sogar mit einer elektronischen Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote.

Bei vollelektronischen Vergabeverfahren können auch Angebotsöffnungen vollelektronisch vorgenommen werden. Ein gesamter Vergabeprozess kann elektronisch abgewickelt werden.

Bis spätestens 18.10.2018 müssen die EU-Mitgliedsstaaten eine elektronische Auftragsvergabe eingeführt haben. Die gilt zumindest für Auftragsvergabe im Oberschwellenbereich.

 Für Auftraggeber und Auftragnehmer bringt diese Umstellung große Veränderungen. Einige öffentliche Auftraggeber führen Ihre Vergabeverfahren bereits jetzt vollelektronisch durch.

Jeder öffentliche Auftraggeber in Österreich darf sich eine eigene Vergabeplattform schaffen oder eine bereits Existierende nutzen.

 

Welchen Herausforderungen bringen elektronisch abgewickelte Vergabeverfahren für Bieter?

Empfehlenswert ist eine rechtzeitige Vorbereitung auf die Angebotsabgabe. Um ein Angebot abgeben zu können benötigt man etwa eine elektronische Signatur. Die Ausstellung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Oft werden Direkteingaben am Portal verlangt. Wir schlagen Ihnen vor Angebote nicht in den letzten Minuten abzugeben. Sollten sich technische Probleme bei der Angebotsabgabe ergeben, so könnte es dazu kommen, dass ihr Angebot verspätet einlangt und dann ausgeschieden werden muss.

Quelle: Vergabe.Newsletter WKO-NÖ