Architekt DI Gerhard Macho

- staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker
- allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
- zertifizierter Passivhausplaner

News

22.03.2016

AUFZUGSNORM


Die neuen Aufzugsnormen EN81-20 und EN 81-50 sind verbindlich für alle Anlagen, die ab dem 1. September 2017 in Verkehr gebracht werden. Die Neuerungen bringen u.a. bessere Bremssysteme, stärkere Kabinenwände, größere Schutzräume sowie einen engmaschigen Lichtvorhang an den Türen, der das Einklemmen verhindern soll.

Europa hat in punkto Sicherheit und Fahrkomfort einen Schritt vorwärts gemacht und die neuen Aufzugsnormen EN 81-20/50:2014 geschaffen. Aufzüge, die ab 1. August 2017 in Verkehr gebracht werden, müssen dem neusten Stand der Technik gemäß EN 81-20/50:2014 entsprechen.

Die rechtzeitige Umsetzung der neuen Aufzugsnorm vermeidet somit Probleme bei der Inverkehrbringung betroffener Aufzüge. Kommt es zu Bauverzögerungen, welche das Inverkehrbringen der Aufzugsanlage bis zum 31.Juli 2017 unmöglich machen, kann ein nach alter Norm geplanter und eingebauter Aufzug nicht mehr gesetzeskonform in Verkehr gebracht werden. Dies kann umständliche und teure Umbauarbeiten an Gebäude und Aufzug zur Folge haben.

Die neue Aufzugsnorm bringt in erster Linie mehr Sicherheit für die Fahrgäste und das Wartungspersonal sowie einen höheren Fahrkomfort. Das sind einige der wichtigsten Änderungen:

  • Erhöhter Brandschutz: Die Fahrkörbe sind künftig noch resistenter gegen Feuer.
  • Manuelle Öffnung der Fahrkorbtür im Notfall: Sie ist nur noch möglich, wenn für Fahrgäste keine Absturzgefahr in den Aufzugsschacht besteht.
  • Mehr Sicherheit für das Wartungspersonal: Dafür sorgen vergrößerte Sicherheitsräume auf dem Fahrkorbdach und in der Schachtgrube, eine hellere Schachtbeleuchtung sowie eine Inspektionssteuerung in der Schachtgrube.
  • Stärkere Fahrkorbwände und Türen: Sie sorgen für mehr Sicherheit und eine ruhigere Fahrt.
  • Durchgehender Lichtvorhang bei den Zugangstüren: Er verhindert das Einklemmen von Fingern im Türbereich.
  • Hellere Fahrkorbbeleuchtung: Sie verringert die Stolpergefahr, insbesondere bei Menschen mit verminderter Sehfähigkeit.