Architekt DI Gerhard Macho
- staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker
- allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
- zertifizierter Passivhausplaner
News
NÖ Bauordnung 2014 – 5.Novelle
Mit 12. Juli 2017 wurde die 5. Novelle zur NÖ Bauordnung 2014 veröffentlicht.
Die Novellierung der Gewerbeordnung wurde Ende Juni 2017 beschlossen.
Von einer elektronischen Auftragsvergabe spricht man, wenn ein gesamtes Vergabeverfahren vollelektronisch abgewickelt wird. Dies beginnt bei der Bekanntmachung, geht über in eine elektronische Kommunikation mit allen Verfahrensteilnehmern und endet sogar mit einer elektronischen Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote.
Die neuen Aufzugsnormen EN81-20 und EN 81-50 sind verbindlich für alle Anlagen, die ab dem 1. September 2017 in Verkehr gebracht werden. Die Neuerungen bringen u.a. bessere Bremssysteme, stärkere Kabinenwände, größere Schutzräume sowie einen engmaschigen Lichtvorhang an den Türen, der das Einklemmen verhindern soll.
Bundesvergabegesetznovelle 2015
Mit 1. März 2016 trat eine Vergabegesetznovelle in Kraft, deren Inhalte im Wesentlichen in der Bau-Sozialpartner Initiative „Faire Vergabe" vorbereitet wurden. Mit dieser Novelle sollen Lohn- und Sozialdumping unter anderem durch eine Neuregelung der Subunternehmer-beschäftigung bekämpft werden und das Bestbieterprinzip für bestimmte Auftragsvergaben verpflichtend für den Auftraggeber festgelegt werden.
Schwellenwerte 2016
Um zu wissen, welche Verfahrensart (offen, nicht offen, Direktvergabe etc.) zulässig und welche Bekanntmachung (EU-weit oder regional) verpflichtend ist, ist die Höhe des geschätzten Auftragswertes ausschlaggebend. Dabei ist auf den sachkundig geschätzten Nettoauftragswert im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung abzustellen (in der Regel die Absendung der Bekanntmachung). Bei Planungsleistungen ist das Honorar maßgeblich, bei Bauleistungen die Baukosten gemäß ÖNORM B 1801. Nebenkosten von ZiviltechnikerInnen, wie etwa Fahrtspesen oder Kopierkosten, sind bei der Schwellenwertberechnung bereits einzubeziehen.
Bis 1.1.2016 müssen Unternehmen, soweit zumutbar, Barrieren für Menschen mit Behinderung abbauen. (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz BGStG)
Die neue LB-HB 20 mit 57 Leistungsgruppen und 22.950 Positionen ist anzuwenden.
Zum Jahrestag meiner Bürogründung am 1. Mai 2015 geht die neue Homepage online.
Spatenstich am 6.Mai 2015 für das Giraffenhaus im Tiergarten Schönbrunn.
Ab sofort können auch die OIB Richtlinien 2015 eingesehen werden.
Seit 1.2.2015 ist das "NEUE" NÖ - Baurecht anzuwenden